Die Sache mit dem Nachteilsausgleich. ..


Der Anspruch auf Nachteilsausgleiche ist vielfach gesetzlich verankert. Schülerinnen und Schülern mit Beeinträchtigungen oder Behinderungen darf beim schulischen Lernen, bei Prüfungen und bei Leistungsermittlungen (Klassenarbeiten, Tests, Lernzielkontrollen) aufgrund ihrer Behinderung oder Beeinträchtigung kein Nachteil entstehen. Jedoch dürfen die fachlichen Anforderungen mit Ausnahme des Lesens, Schreibens und Rechnens nicht geringer bemessen werden. 

Dieser Anspruch leitet sich aus Artikel 3 Abs. 3 Satz 2 des Grundgesetzes und aus § 48 des Schwerbehindertengesetzes ab. Er erfordert die besondere Fürsorge der Schule im täglichen Schulleben in und außerhalb von Unterricht. 
Die Gewährung eines Nachteilsausgleichs ist in allen Schulformen möglich. Sie erfolgt auf Hinweis/Vorschlag der Erziehungsberechtigten, der Lehrkräfte oder der betreuenden Lehrkraft des Mobilen Dienstes. Der Nachteilsausgleich wird durch Beschluss der Klassenkonferenz gewährt.

Die Entscheidung, ob für eine Schülerin oder für einen Schüler ein individueller Nachteilsausgleich gewährt werden
kann oder muss und in welcher Form dies geschieht, ist immer im Einzelfall im jeweiligen pädagogischen Zusammenhang von den beteiligten Lehrkräften herzuleiten und zu bestimmen; sie sollte mit den Eltern beraten werden. Voraussetzung für die Gewährung eines Nachteilsausgleichs sind immer ein Klassenkonferenzbeschluss (Erörterung und Festlegung über Art und Umfang der Hilfen) und die Verankerung in der Dokumentation der individuellen Lernentwicklung bzw. im Förderplan.
Dabei wird ausgewiesen, ob es sich um einmalige oder dauerhafte, fachbezogene oder fachübergreifende Maßnahmen handelt etc. Festzuhalten sind auch die Ergebnisse der Beratung mit den Erziehungsberechtigten.

NICHT MEHR, ABER AUCH NICHT WENIGER.

Wie kann es nun sein, daß dies in der schönsten Schule Deutschlands nach 3 Jahren der Beschulung eines Inklusionskindes immer noch nicht möglich ist? Manche Lehrkräfte unterrichten dieses Kind seid 2 oder 3 Jahren und wissen immer noch nicht mehr, als dass es 'nicht so einfach sei mit diesem Kind' und dass das Kind Struktur brauche.  Doch was heisst Struktur? Und Struktur in was?
Von Dokumentation, Festlegung von Art und Umfang sowie Ausweisung, ob es sich um einmalige oder dauerhafte, fachbezogene oder fachübergreifende Maßnahmen handelt, will ich garnicht erst anfangen. ..

Fangen wir mit Kommunikation und organisatorischen Dingen an.

Nachteilsausgleich ist ein Grundprinzip des Unterrichts. Wichtig ist, dass dies an alle beteiligten Lehrer kommuniziert wird und auch den Mitschülern klar gemacht wird, dass es sich nicht um eine Bevorzugung handelt. Es darf nicht passieren, dass das betroffene Kind so in den Fokus gerät, dass die Mitschüler denken, 'dass hat der eh nur wegen seiner Schulbegleitung geschafft' oder 'der xy bekommt eh immer eine Sonderbehandlung '. Hier sind Schule und (!) jeweilige Eltern in der Pflicht, ihre Kinder über Einschränkungen, Besonderheiten eines Jeden und Individualität bzw. mögliche Stärken und Schwächen von Mitschülern aufzuklären!

Im Übrigen stehen Maßnahmen des Nachteilsausgleichs mit grundsätzlichen Entscheidungen und Aktionen im Klassenzimmer in Zusammenhang:

Klare und verständliche Sprache und prägnante Formulierung von schriftlichen Aufgaben, Visualisierung von Unterrichtsinhalten, Verringerung von Störschall und Nachhallzeit, geeignete
Positionen von Schülerinnen und Schülern zu Lehrerinnen und Lehrern bei der Artikulation, Gewichtung von Fehlern und Ungenauigkeiten, Berücksichtigung von Lernentwicklungen und  frühzeitige präventive Maßnahmen.

Letztlich ist das Einlösen eines individuellen Nachteilsausgleichs ein Schritt zu einem Unterricht, in dem die Verschiedenheit aller Kinder und deren angemessene pädagogische Berücksichtigung selbstverständlich sind.

Doch wie kann dies kommuniziert werden? Intern in die Lehrerschaft sowie extern in die Elternschaft und auch den anderen Schülern?
Ich habe die Erfahrung gemacht, dass Offenheit hier der Schlüssel zum Erfolg ist. Offenheit gegenüber der Elternschaft sowie der Schüler bezgl. Einschränkungen des betroffenen Kindes, Offenheit bzgl. Umgangsmöglichkeiten im Krisenfall.

Die Schule selbst hat das wunderbare Mittel der Klassenkonferenz.
http://leb-hessen.de/startseite/elternmitbestimmung/klassenkonferenz/

Die Klassenkonferenz ist das optimale Werkzeug, alle Lehr- und Fachkräfte einer Klasse an einen Tisch zu bringen, ein wunderbares Mittel, um Inklusion zu gestalten und flächendeckend zu kommunizieren.

Wieso bloß wird dies meist 'nur' für Klassenbeschlüsse und zur Durchsetzung  Ordnungsmassnahmen genutzt?  Der Direktor der schönsten Schule Deutschlands kommunizierte uns deutlich,  er könne nirgendwie garantieren, dass alle Lehrer den gleichen Informationsstand hätten...

...gut nur, dass unsere neue Schule (ein angesehenes Darmstädter G8 Gymnasium, dass uns sogar den Sprung von einer G9 Gesamtschule zu G8 zutraut) den Termin für die Klassenkonferenz für das neue Schuljahr schon bekannt gegeben hat, bevor die schriftliche Bestätigung des Schulwechsels da war.  UND Schulbegleitung sowie begleitende Therapeutin dazu eingeladen hat.

ES GEHT ALSO DOCH AUCH ANDERS.

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